Allgemeine Geschäftsbedingungen
Transparenz und Verlässlichkeit sind das Fundament unseres mobilen Cocktailservices. Hier finden Sie alle rechtlichen Bedingungen und Regelungen für Ihre Veranstaltung mit Shake Bar Mendig.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Lieferungen von Shake-Bar, Inhaber: Benjamin Seifert, Wasserschöpp 65, 56743 Mendig, Deutschland, gegenüber Privatpersonen sowie Unternehmen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Leistungen
Shake-Bar bietet mobile Barkeeper- und Cocktailservices für Veranstaltungen aller Art an. Der Leistungsumfang kann insbesondere umfassen:
- Bereitstellung mobiler Cocktailbar
- Barkeeper-Service
- Verkauf und Ausschank alkoholischer und alkoholfreier Getränke
- Bereitstellung von Zutaten, Equipment und Zubehör
- Auf- und Abbau der Bar
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- die Annahme eines schriftlichen Angebots durch den Kunden oder
- eine schriftliche Auftragsbestätigung durch Shake-Bar.
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 150 € vor ab zu leisten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Da Shake-Bar als Kleinunternehmen tätig ist, erfolgt die Rechnungsstellung gemäß § 19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung:
- als Pauschalangebot oder
- nach tatsächlichem Verbrauch.
Folgende Zahlungsmethoden werden zu Veranstaltungsende akzeptiert:
- Barzahlung am Veranstaltungstag
- PayPal: shake.bar.mendig@gmail.com
- per Banküberweisung: Benjamin Seifert, IBAN: DE98500105175449881254
5. Fahrtkosten
Für Veranstaltungen außerhalb des direkten Einsatzgebietes werden folgende Fahrtkosten berechnet:
- bis 75 km im Angebot enthalten
- ab 75 km Fahrtkostenpauschale 65 €
- ab 150 km Fahrtkostenpauschale 100 €
- ab 250 km Fahrtkostenpauschale 150 €
- ab 350 km Fahrtkostenpauschale 250 €
Maßgeblich ist die einfache Entfernung ab Unternehmenssitz in Mendig.
Zusätzliche Kosten für Parkgebühren, Maut oder Übernachtung können bei Bedarf gesondert berechnet werden.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- ausreichender Zugang zum Veranstaltungsort
- Leitungswasserzugang
- geeignete Stellfläche für die mobile Bar (gerader Untergrund, circa 4qm)
- Einhaltung behördlicher Vorgaben.
Eventuell notwendige Genehmigungen für die Veranstaltung sind vom Kunden selbst einzuholen.
7. Stornierung und Rücktritt
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen, eine (fern-)mündliche Absage ist nicht wirksam.
Es gelten folgende Stornierungsgebühren:
- bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Rechnungsbetrages
- bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Rechnungsbetrages
- ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Rechnungsbetrages
- ab 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Rechnungsbetrages
Bereits entstandene und nicht stornierbare Fremd- oder Materialkosten können zusätzlich berechnet werden, sofern diese nachgewiesen werden.
Shake-Bar behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern höhere Gewalt, Krankheit, Unfälle oder andere unvorhersehbare Umstände die Durchführung unmöglich machen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Jugendschutz
Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes werden strikt eingehalten.
Alkoholische Getränke werden ausschließlich an Personen ausgeschenkt, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben. Shake-Bar behält sich Alterskontrollen vor.
9. Haftung
Shake-Bar haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für sonstige Schäden haftet Shake-Bar nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Shake-Bar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Shake-Bar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für Schäden, die durch Gäste oder Dritte verursacht werden, übernimmt Shake-Bar keine Haftung.
Der Kunde haftet für Schäden an bereitgestelltem Equipment, Mobiliar oder Zubehör, sofern diese durch ihn selbst oder seine Gäste verursacht wurden.
10. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, bestehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber Shake-Bar.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen,
- behördliche Anordnungen,
- Pandemien,
- Stromausfälle,
- Unwetter,
- Streiks,
- sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
11. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäß unserer Datenschutzerklärung.
Siehe Anlage DSGVO
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Für Verträge mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Gerichtsstand der Sitz von Shake-Bar.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstands Regelungen.